Hausordnung 1. Der Schulleiter hat das Hausrecht. 2. Schüler betreten das Schulgelände frühestens 20 Minuten vor Unterrichtsbeginn
(außer Fahrschüler) und mit dem Vorklingeln sind alle in den Unterrichtsräumen. 3. Höflichkeit und anständiges Benehmen sind Pflicht. Erwachsene werden gegrüßt.
4. Weisungen der Lehrer, technischen Kräften und Schüleraufsicht sind zu befolgen. 5. Kommunales und privates Eigentum werden pfleglich behandelt und geschützt.
Mutwillige Zerstörungen werden geahndet. 6. Die Kopfbedeckungen sind im Gebäude abzunehmen und die Garderobe ist ohne
Wertsachen in den Schließfächern abzulegen. 7. In den Fachräumen gilt die jeweilige Fachraumordnung. Jede Klasse trägt zur Ordnung
und Sauberkeit im Gebäude bei. In den Pausen dürfen die Fenster nur angekippt werden.
8. Das eigenmächtige Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist verboten. 9. Während der Freistunden dürfen Schüler ab Klasse 7 mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern
das Schulgelände verlassen. 10. In der Frühstückspause um 9.10 Uhr gehen die Schüler der Klassen 5 und 6 auf den Schulhof.
Für die Schüler der höheren Klassenstufen besteht diese Möglichkeit freiwillig. Beim Abklingeln bleiben alle Schüler im Schulhaus.
11. In den Hofpausen 12.00 Uhr und 13.05 begeben sich alle Schüler, die nicht zum Essen gehen, nach dem Zimmerwechsel auf den Schulhof.
Beim Abklingeln bleiben alle Schüler im Schulhaus. 12. Die Schulspeisung erfolgt nach festgelegtem Plan. Auf eine kulturvolle Esseneinnahme wird geachtet.
13. Das Abstellen von Fahrzeugen ist genehmigungspflichtig. 14. Alkohol, Drogen, Zigaretten, Waffen und unerlaubte Druckerzeugnisse sind verboten! 15. In der Schule sowie im Schulgelände besteht Rauchverbot.
16. Handys und Audiogeräte sind in ausgeschaltetem Zustand vor dem Unterricht in den Taschen zu verstauen. Bei Zuwiderhandlungen sind Lehrer berechtigt, diese einzuziehen.
17. Im Brand- oder Katastrophenfall erfolgt die Räumung des Objektes zügig und diszipliniert nach dem an der Schule gültigen Evakuierungsplan.
18. Nach Schulschluss bzw. GTA-Ende verlassen alle Schüler unverzüglich das Schulgebäude und -gelände. Neufassung beschlossen durch die Schulkonferenz und Inkrafttreten im Juni 2007 |