Triebischtalschule
- 1. Mittelschule Meißen -
Wettintraße 19 - 01662 Meißen

 

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Impressum

PRÜFUNGEN UND LEISTUNGSNACHWEISE
zum Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses

schriftliche Prüfungen/Leistungsfeststellungen

Realschüler

Hauptschüler

Englisch

29.05.

180 Minuten

Englisch

29.05.

 90 Minuten

Deutsch

31.05.

240 Minuten

Deutsch

31.05.

180 Minuten

Mathematik

04.06.

240 Minuten

Mathematik

04.06.

180 Minuten

Naturwissen-
schaften

06.06.

150 Minuten

     

Konsultationszeitraum: 07. - 26.06.2012

mündliche Prüfungen/Leistungsnachweise

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf ein weiteres, schriftlich nicht geprüftes Fach.
Leistungsnachweise (Hauptschüler) sind in zwei weiteren, schriftlich nicht geprüften Fächern
zu erbringen.

wichtige Hinweise:

NICHTTEILNAHME
Nimmt ein Prüfungsteilnehmer ohne wichtigen Grund an einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung nicht teil,
wird die Prüfungsleistung in diesem Fach mit „ungenügend“ bewertet. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
Krankheit. Ein ärztliches Attest  als Nachweis wird verlangt. Hat sich ein Prüfungsteilnehmer in Kenntnis
einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen, kann
dieser Grund nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden.

TÄUSCHUNG
Unternimmt es ein Prüfungsteilnehmer, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener
Hilfsmittel zu beeinflussen, führt er nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit
sich oder leistet er Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch, liegt eine Täuschungshandlung vor.
Liegt eine Täuschungshandlung vor, kann der Prüfungsteilnehmer in schweren Fällen von der weiteren Teilnahme an
der Abschlussprüfung ausgeschlossen, ansonsten die Prüfungsleistung in diesem Fach mit „ungenügend“ bewertet
werden. Bei einem Ausschluss gilt die Abschlussprüfung als nicht bestanden.

Behindert ein Prüfungsteilnehmer durch sein Verhalten den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung gilt
entsprechendes.

Bestehen der Abschlussprüfung

Bestanden hat ein Schüler dr Klasse 10 seine Abschlussprüfungen, wenn:

  • alle Endnoten mindestens „ausreichend“ sind,
  • die Endnote „mangelhaft“ in einem Fach durch die Endnote „befriedigend“ oderbesser in einem anderen Fach ausgeglichen wird oder
  • die Endnote „mangelhaft“ in 2 Fächern, zu denen nicht die Fächer Deutsch,Mathematik, Englisch und gewählte naturwissenschaftliche Fach gehören, durch die Endnoten „gut“ und „befriedigend“ oder besser in 2 anderen Fächern ausgeglichen wird.

Bestehen der besonderen Leistungsfeststellung

Den Hauptschulabschluss erwirbt ein Schüler der Klassenstufe 9, wenn er die Voraussetzungen für eine Versetzung
erfüllt und an der besonderen Leistungsfeststellung teilgenommen hat.

Den qualifizierenden Hauptschulabschluss erwirbt ein Schüler der Klassenstufe 9, wenn er die Voraussetzungen für eine Versetzung erfüllt und an der besonderen Leistungsfeststellung erfolgreich teilgenommen hat.
Die Teilnahme ist erfolgreich, wenn:

  • der Durchschnitt aller Jahresnoten des Hauptschulabschlusses nicht schlechter als 3,0 ist und in keinem Fach eine schlechtere Jahresnote als „ausreichend“ und
  • in allen Leistungsnachweisen der besonderen Leistungsfeststellung mindestens die Note „ausreichend“ erreicht wurde.

Termine im Mai

18. 05.

schulfei

23.05.

Festlegung der Jahrenoten Klassen 9 HS und 10

29.05.

schriftliche Prüfung und Leistungsnachweis Englisch

31.05.

schriftliche Prüfung und Leistungsnachweis Deutsch

optimiert für IE8 - überarbeitet  05.04.2012 - Quelle der  Gifs :=  www.GifArt.de